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1 rückständiger Betrag
сумма, не уплаченная дебитором по счёту после наступления срока платежаDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > rückständiger Betrag
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2 rückständiger Betrag
сумма, не уплаченная дебитором по счёту после наступления срока платежаDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > rückständiger Betrag
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3 rückständiger Betrag
прил.1) юр. неуплаченная сумма2) экон. сумма, не уплаченная дебитором по счёту после наступления срока платежаУниверсальный немецко-русский словарь > rückständiger Betrag
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4 Betrag
m1) сумма2) размер, объём, количество3) мат. величина, значение•- absetzbarer Betrageinen Betrag erhalten — получать по счёту; получать сумму
- abzurechnender Betrag
- aufaddierter Betrag
- auf 1000 DM lautender Betrag
- ausstehender Betrag
- bewilligter Betrag
- bereitgestellter Betrag
- eingehender Betrag
- eingeklagter Betrag
- eingezogener Betrag
- einmaliger Betrag
- empfangener Betrag
- fälliger Betrag
- fehlender Betrag
- geschuldeter Betrag
- glatter Betrag
- hinterlegter Betrag
- Betrag in Worten
- Betrag in Buchstaben
- Betrag in Zahlen
- nichteinziehbarer Betrag
- nicht unterzubringender Betrag
- offenstehender Betrag
- rückständiger Betrag
- steuerfreier Betrag
- steuerpflichtiger Betrag
- überzahlter Betrag
- überzogener Betrag
- uneinbringlicher Betrag
- Betrag eines Wechsels
- zustehender Betrag
- zu viel entrichteter Betrag
- zu viel erhobener Betrag
- zu viel gezahlter Betrag
- zu wenig erhobener BetragDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Betrag
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5 Betrag
m- fälliger Betrag
- geschuldeter Betrag
- nichteinziehbarer Betrag
- rückständiger Betrag
- überzahlter Betrag
- überzogener Betrag
- zustehender Betrag
- zuviel erhobener Betrag
- Betrag erhaltenDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Betrag
См. также в других словарях:
Niederlande [2] — Niederlande (Gesch.). Das Land, welches jetzt N. heißt, wurde, so weit die Geschichte reicht, von Germanen bewohnt; wann u. wie aber diese dahin kamen, ist nicht genau zu berichten, wahrscheinlich geschah ihre Einwanderung mit Vertreibung der… … Pierer's Universal-Lexikon
Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei … Pierer's Universal-Lexikon
Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Römermonat — Als Römermonat bezeichnete man die Berechnungsgrundlage einer Vielzahl von Steuern der Reichsstände im Heiligen Römischen Reiches. Diese Grundlage wurde de facto seit Kaiser Maximilian I. (1493–1519), de iure seit der Reichsmatrikel des Wormser… … Deutsch Wikipedia
Zinseszins — Als Zinseszins wird die Berechnung von Zinsen auf Kapital und bereits kapitalisierte (dem Kapital zugeschriebene) Zinsen vergangener Berechnungsperioden verstanden. Erforderlich ist somit, dass dem Kapital bereits fällige Zinsen zugeschlagen… … Deutsch Wikipedia
Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… … Pierer's Universal-Lexikon
Anatozismus — (griech., lat. Usurae usurarum), Zinseszins, Zinsenverzinsung, im allgemeinen das Schlagen der rückständigen Zinsen zum Kapital am Schluß des Jahres (Anatocismus anniversarius), was nach altrömischem Recht gestattet war, bis Justinian dies… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Feuerversicherung — (Brandversicherung, auch Feuer oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, der an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst (Schadenfeuer), Blitzschlag, unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zinseszinsen — Wiederverzinsung auflaufender Zinsen, die dem Kapital zugeschlagen werden. Vereinbarung über Z. ist unzulässig und nichtig (§ 248 BGB). Von Zinsen sind ⇡ Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 BGB). Ausnahmen: (1) Die nachträgliche Vereinbarung … Lexikon der Economics